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Dieser Condor-Partnervertrag enthält in Verbindung mit den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Angeboten sämtliche Vertragsbedingungen, die auf die Teilnahme natürlicher Personen und Unternehmen am Condor-Corporate-Partner-Programm anwendbar sind. Das Programm wird über das Condor-Corporate-Partner-Programm auf der Website www.condor.com durchgeführt.
Soweit in diesem Vertrag von "wir" die Rede ist, ist damit Condor gemeint
Condor Flugdienst GmbH
Am Grünen Weg 1-3
D-65440 Kelsterbach / Germany.
"Sie" bedeutet den am Programm teilnehmenden Website-Partner.
1. Vertragsdauer
Die Dauer dieses Vertrages beginnt mit der Annahme Ihres Antrages auf Teilnahme am Condor-Corporate-Partner-Programm und endet, sobald der Vertrag von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Sie wie wir können diesen Vertrag mit oder ohne Angabe von Gründen kündigen, indem der jeweils anderen Vertragspartei nach Maßgabe der Vereinbarung 9. b) eine schriftliche Mitteilung über die Kündigung übersandt wird. Sie können nur Vermittlungsprovisionen für Verkaufsabschlüsse beziehen, die während der Dauer dieses Vertrages abgeschlossen worden sind.
2. Teilnahme am Programm
Um an diesem Programm teilnehmen zu können, müssen Sie ein Anmeldeformular für das Condor-Corporate-Partner-Programm ausfüllen, anschließend diesen Vertrag durchlesen und Ihr Einverständnis mit ihm erklären. Wir werden Ihrem Anmeldeantrag zustimmen, es sei denn
a) dass Sie an dem Programm teilnehmen möchten, um Vermittlungsprovisionen für eine Flugbuchung oder für Erwerbe anderer durch Condor vertriebener Produkte erhalten, die für Sie selbst, Ihre Familie oder für Angestellte Ihres Unternehmens bestimmt sind;
b) dass Sie oder Ihre Website vorher durch Kündigung unseres Unternehmens aus dem Programm ausgeschieden sind, dass Sie Angestellte/r von Condor oder als Berater für Condor tätig sind.
Sind Sie bzw. Ihre Website zu einem früheren Zeitpunkt ausgeschlossen, gekündigt oder zu diesem Programm nicht zugelassen worden, müssen Sie einen (neuen) schriftlichen Aufnahmeantrag stellen [in dem die Gründe für den vorherigen Ausschluss, die Nichtzulassung oder die Kündigung deutlich hervorgehoben sind] und müssen erst eine neue schriftliche Zustimmung unsererseits erhalten, um (wieder) am Programm teilnehmen zu können.
Dieser Vertrag kann von unserer Seite jederzeit gekündigt werden, falls wir feststellen, dass Sie oder Ihre Website für dieses Programm nicht geeignet sind. Ungeeignet für dieses Programm sind unter anderem (d.h. in nicht abschließender Aufzählung) Websites und Links, die:
- Für politische Anliegen und Einstellungen zu nationalen und internationalen Angelegenheiten werben und/oder für sie eintreten
- Für Material eindeutig sexuellen Charakters werben und/oder dafür eintreten
- Für Gewalt werben und/oder für sie eintreten
- Für religiöse Glaubensinhalte werben und/oder für sie eintreten
- Für die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Geschlecht, einer Religion, Nationalität, Behinderung, sexuellen Veranlagung oder Alter werben und/oder für sie eintreten
- Für gesetzwidrige Handlungen werben und/oder eintreten
- Für unerwünschte E-Mails ("spam") werben, sie befürworten oder massenweise versenden
- Die Bezeichnung "Condor", Abwandlungen oder fehlerhafte Schreibweisen dieser Bezeichnung im Domainnamen enthalten
- In sonstiger Weise gewerbliche Schutzrechte verletzen
- In sonstiger Weise nach Condors Ermessen als anstößig einzuschätzen sind
- An einem Banner-Austauschprogramm teilnehmen
3. Begriffsbestimmungen
a) "Angebot" bedeutet ein konkretes Angebot, das durch Condor auf seiner Corporate-Partner-Programm-Website eingestellt wird. Die Bedingungen derartiger Angebote sind Bestandteile dieses Vertrages.
b) "Qualifizierendes Produkt" bedeutet ein Produkt oder eine Dienstleistung von Condor, die als Teil eines Angebots erscheinen und auf der Condor Website zum Verkauf angeboten werden.
c) "Qualifizierender Link " bedeutet einen Link von Ihrer Website auf die Condor Website (über das Condor-Corporate-Partner-Programm) unter Nutzung einer der "Vorgeschriebenen URLs", einer anderen URL bzw. eines anderen graphischen Links, der Ihnen von Condor zur Nutzung im Rahmen des Programms zur Verfügung gestellt wurde.
d) "Verkaufsabschlüsse im qualifizierenden Vertrieb" bedeutet Verkäufe eines Qualifizierenden Produkts über die Condor Website www.condor.com und die mit dieser Adresse verbundenen Unterseiten. Hierunter fallen jedoch ausschließlich Verkäufe an Konsumenten. Zum Vertrieb qualifizierender Produkte gehören insbesondere nicht:
- Der Vertrieb von Dienstleistungen von Condor über besondere Websites (z. B. wenn alle Angebote allein auf Condor Deutschland und (www.condor.com) beschränkt sind) sowie der Vertrieb von Dienstleistungen, die nicht von Condor angeboten werden.
- Der Vertrieb von Condor an Sie, Ihre Familienangehörigen, Ihr Unternehmen oder dessen Vertreter.
e) ) "Vorgeschriebene URLs" bedeutet die URLs, die in einem Angebot angegeben sind, um als Link von Ihrer Website Condor Website genutzt zu werden.
f) "Website" bedeutet eine World Wide Web Website (www.), kann sich je nach Kontext aber auch auf die deutsche Condor Website (www.condor.com) beziehen.
4. Angebote
a) Condor kann von Zeit zu Zeit im Condor-Corporate-Partner-Programm besondere Angebote postieren, in deren Rahmen wir den Mitgliedern des Condor-Corporate-Partner-Programms oder anderen Condor-Web-Partnern, die nicht zwangsläufig Mitglieder des Condor-Corporate-Partner-Programms sein müssen, eine bestimmte Vermittlungsprovision für die Verkaufsabschlüsse im Qualifizierenden Vertrieb an Dritte zahlen, die über einen Qualifizierenden Link abgeschlossen worden sind.
b) Die Bedingungen eines Angebots, die im Condor-Corporate-Partner-Programm eingestellt oder Ihnen direkt mitgeteilt werden, richten sich nach den Bedingungen dieses Partnervertrages in seiner jeweils geltenden Fassung. Bei einer Diskrepanz zwischen den Bedingungen des konkreten Angebots und denjenigen, die aus diesem Vertrag hervorgehen, gelten jedoch die Bedingungen des Angebots.
c) Condor kann jederzeit, bevor Sie einen Qualifizierenden Link einrichten, ohne Notwendigkeit einer Vorankündigung:
- Einzelheiten eines Angebots ändern, vorübergehend zurückstellen oder ganz aufheben
- Graphiken oder Banner, die auf ein Angebot hinweisen und die von Ihnen vorgelegt worden sind, zurückziehen, ändern oder modifizieren
Sie verpflichten sich, jede Forderung von Condor nach Entfernung oder Änderung einer Werbegraphik oder eines Werbebanners, das Sie im Zusammenhang mit einem Angebot benutzen, unverzüglich auszuführen.
5. Ihre Vertragspflichten
a) Sie dürfen Ihre Website nur mit Bereichen der Condor-Website verlinken, indem Sie Vorgeschriebene URLs benutzen. Sie können so viele Links zu den Vorgeschriebenen URLs legen wie Sie möchten. Die Positionierung, Hervorhebung und Eigenschaften der Links zur Condor Website müssen sämtliche Anforderungen erfüllen, die im jeweiligen Angebot angegeben sind. Mögliche Abweichungen liegen im Ermessen von Condor. Nur gültige Qualifizierende Links, die vom Condor-Corporate-Partner-Programm generiert worden sind, werden verfolgt, um die Feststellung der Vermittlungsprovisionen zu ermöglichen, die Ihnen gegebenenfalls für Verkaufsabschlüsse im Qualifizierenden Vertrieb über Ihre Site zustehen. Bei dieser Verfolgung sind wir für Fehler, die unsere Partner verursacht haben (z.B. fehlerhafte Links), für die Hardware von Computersystemen oder Telefonie, für drucktechnische Fehler, Fehlfunktionen von Software und Programmen und allgemein weitere Fehler sowie Verzögerungen in Computerübermittlungen oder Netzwerkverbindungen, die auf menschlichem oder technischem Versagen beruhen, nicht verantwortlich. Condor haftet unabhängig von der Frage des Verschuldens auch nicht für menschliches Versagen oder für elektronische oder mechanische Ausfälle, die verhindern, dass Sie Ihre Vermittlungsprovision rechtzeitig erhalten.
b) Condor gibt keine Darstellungen, Garantien oder andere Aussagen über Sie, Ihre Website, eines Ihrer Produkte oder Dienstleistungen oder die Grundsätze Ihres Webauftritts ab und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
c) Für die Entwicklung, das Funktionieren und die Wartung Ihrer Website sowie für alle auf Ihr erscheinenden Inhalte sind ausschließlich Sie verantwortlich. Jegliche Haftung hierfür lehnen wir ab. Sie verpflichten sich, uns für Ansprüche, Schäden, Verluste und Aufwendungen zu entschädigen bzw. uns von ihnen freizustellen (dies bezieht sich uneingeschränkt auch auf Rechtsberatungshonorare), die mit der Entwicklung, dem Funktionieren, der Wartung und den Inhalten Ihrer Website in Zusammenhang stehen (dies schließt insbesondere auch die Datenschutzrichtlinien Ihrer Website sowie eventuelle Fehler in den dort gemachten Preisangaben ein). Sie sind auch dafür verantwortlich, dem Condor-Corporate-Partner-Programm Fehler in der Funktion der Vorgeschriebenen URLs oder andere Probleme bei der Teilnahme am Programm im Zusammenhang mit den Bedingungen eines Angebots bzw. dieses Vertrages mitzuteilen. Condor wird im vernünftigen Rahmen die Maßnahmen unternehmen, die notwendig sind, um im normalen Ablauf auf alle mitgeteilten Angelegenheiten zu reagieren.
d) Sie sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die wir nach unserem eigenen Ermessen erteilen oder verweigern können, nicht berechtigt, Pressemitteilungen oder andere offizielle Ankündigungen über diesen Vertrag oder Ihre Teilnahme an diesem Programm zu veranlassen oder zu verbreiten. Zudem dürfen Sie die Beziehung zwischen Ihnen und unserem Unternehmen in keiner Art verfälscht oder verschönt darstellen oder eine Beziehung oder Partnerschaft zwischen uns und Ihnen ausdrücklich oder implizit in anderer Form darstellen, als dies in diesem Vertrag ausdrücklich erlaubt ist (dies gilt auch für die ausdrückliche oder implizite Angabe, dass Condor wohltätige oder sonstige Anliegen unterstützt, sponsort, befürwortet oder ihnen Geldspenden zuwendet).
e) Sie sind für die Feststellung bestehender steuerlicher Verpflichtungen und für die Entrichtung aller von Ihnen geschuldeter Steuern verantwortlich.
6. Vermittlungsprovisionen
a) Wir verpflichten uns, Ihnen die im Angebot angegebenen Vermittlungsprovisionen zu bezahlen, wenn:
- ein Besucher (Kunde) unsere Website über einen Qualifizierenden Link von Ihrer Seite kommend aufsucht
- der Kunde einen Verkaufsabschluss im Qualifizierenden Vertrieb nach den Bedingungen des Angebots tätigt, nachdem er über Ihren Qualifizierenden Link unsere Website erreicht har. Dieser Verkaufsabschluss muss zeitlich in den im Angebot angegebenen Zeitraum fallen.
- der Qualifizierende Link, den der Kunde benutzt hat, bevor er den Verkaufsabschluss im Qualifizierenden Vertrieb getätigt hat, der bei der Condor-Registrierung aufgezeichnete Link zu unserer Seite war
- der Zugang des Kunden zu unserer Website und der Verkaufsabschluss im Qualifizierenden Vertrieb auch sämtliche anderen Voraussetzungen erfüllen, die gegebenenfalls im Angebot angegeben sind. In manchen Angeboten kann die Vermittlungsprovision davon abhängig gemacht werden, ob der Kunde ein "Neukunde" ist. "Neukunde" ist ein Kunde, der zuvor niemals etwas auf unserer Seite gekauft hat. Diese Eigenschaft wird von uns und nach unseren Kriterien durch einen Vergleich mit unserer bereits bestehenden Kundendatenbank festgestellt. Wir haften unter keinen Umständen für Ermittlungsfehler, die auf Handlungen des Kunden zurückgehen, welche unsere Verfolgungsmechanismen außer Kraft setzen (beispielsweise das Abweisen von Cookies).
b) Condor hat allein das Recht zur und die Verantwortung für die Abwicklung sämtlicher von den Kunden online über www.condor.com getätigten Bestellungen. Sie erkennen hiermit an, dass sämtliche die Verkaufsabschlüsse betreffenden Verträge mit dem jeweiligen Kunden zwischen Condor und dem Kunden zu Stande kommen. Kunden, die Produkte über dieses Programm erwerben, sind als Kunden von Condor anzusehen. Dem entsprechend sind sämtliche Regeln, Grundsätze und Abwicklungsverfahren für die Buchungen der Kunden, Verkaufsabschlüsse, Rückerstattungen, Kundendienst, Kundendaten und Produktverkäufe auf diese Kunden anzuwenden. Wir haben das Recht, Bestellungen mit oder ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Ihnen werden wir keine Kundeninformationen übermitteln. Wir können unsere Grundsätze und Funktionsverfahren jederzeit ändern und werden insbesondere die Preise für die im Rahmen dieses Programms getätigten Verkäufe nach Maßgabe unserer eigenen Preispolitik bestimmen. Die Preise der Produkte sowie deren Verfügbarkeit können sich von Zeit zu Zeit ändern. Unsere Preise sind immer maßgeblich für den Endpreis. Wir werden im wirtschaftlich vernünftigen Rahmen Anstrengungen unternehmen, um exakte Informationen zu übermitteln. Wir können die Verfügbarkeit oder den Preis jedes einzelnen Produkts jedoch nicht garantieren.
c)Sämtliche Entscheidungen darüber, ob Qualifizierende Links eingerichtet und aufrechterhalten wurden, ob ein Verkaufsabschluss im im Angebot angegebenen Zeitraum durchgeführt wurde, Feststellungen über die Anzahl oder die Höhe der Verkaufsabschlüsse, die Höhe der Vermittlungsprovisionen und darüber, ob ein Kunde ein Neukunde ist, sind, wenn sie von Condor in gutem Glauben und ohne offensichtlichen Fehler getroffen worden sind, sowohl für Condor als auch für den Partner bindend.
7. Zahlung der Vermittlungsprovisionen
Falls dies in einem Zusatz zu einem Angebot nicht abweichend bestimmt ist, zahlen wir Ihnen Ihre Vermittlungsprovisionen monatlich. Ca. 10 (zehn) Tage nach dem Ende eines jeden Kalendermonats sendet Ihnen Condor eine E-mail, in der die zu Ihren Gunsten während dieses Monats durch Verkaufsabschlüsse im qualifizierenden Vertrieb entstandenen und abgerechneten Verkaufsprovisionen bestätigt werden. Tickets, deren Kaufpreis zurückerstattet wurde, werden dabei abgezogen. Betragen die Ihnen zustehenden Vermittlungsprovisionen in einem Kalendermonat weniger € 50 (fünfzig), behalten wir diese Vermittlungsprovisionen bis zum nächsten Monat, in dem die geschuldete Gesamtsumme mindestens € 50 beträgt, zurück. Wird der Preis für ein Qualifizierendes Produkt, durch das eine Vermittlungsprovision entstanden ist, einem Kunden zurückerstattet, so ziehen wir die entsprechende Vermittlungsprovision von Ihrer nächsten Monatszahlung ab. Entstehen keine weiteren Provisionen zu Ihren Gunsten, so übersenden wir Ihnen über diese Vermittlungsprovision eine Rechnung, die in einem Zeitraum von 30 (dreißig) Tagen zahlbar ist, nachdem Sie sie erhalten haben. Sie müssen mindestens ein Gesamtguthaben von € 50 (fünfzig) an Vermittlungsprovisionen erworben haben, um eine Provisionszahlung zu erhalten. Ist bei Beendigung dieses Vertrages mindestens € 50 (fünfzig) Gesamtvermittlungsprovision zu Ihren Gunsten entstanden, so senden wir Ihnen einen Scheck über die Ihnen noch zustehenden Vermittlungsprovisionen. Tritt die Beendigung des Vertrages ein und beläuft sich der von uns geschuldete Betrag auf weniger als 50 € (fünfzig), wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5 (fünf) von Ihrem Provisionsguthaben abgezogen.
8. Eigentums- und Lizenzrechte
a)Jede Partei ist und bleibt Inhaberin sämtlicher Rechte, Titel und Belange hinsichtlich ihres Namens sowie der Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Copyrights und geschützten Technologien, die sie bereits nutzt und/oder die in Zukunft genutzt werden können.
b)Wir räumen Ihnen hiermit ein beschränktes, widerrufliches und nicht ausschließliches Lizenzrecht zur Nutzung hinsichtlich der Graphik und Texte ein, die im jeweiligen Angebot genannt sind und unseren Namen, unsere Logos, Marken und Dienstleistungsmarken enthalten, jedoch allein zu dem Zweck, nach Maßgabe dieses Vertrages Links von Ihrer Website zu unserer Website einzurichten. Soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag angegeben oder durch einschlägige rechtliche Vorschriften erlaubt, dürfen Sie abgeleitete Werke weder kopieren noch in Verkehr bringen, abändern, in anderer Form ausführen oder erstellen. Sie dürfen von solchen Lizenzen keine Unterlizenzen vergeben und sie weder abtreten noch übertragen; jedes Rechtsgeschäft, in dem der Versuch unternommen wird, eine solche Unterlizenz, Abtretung oder Übertragung vorzunehmen, ist nichtig. Sie erklären sich hier damit einverstanden, unseren Richtlinien zur Nutzung unserer Marken und unserer Corporate Identity Folge zu leisten, auch insoweit, als diese Richtlinien sich von Zeit zu Zeit ändern. Jeder nennenswerten Nutzung der Marke Condor auf Ihrer Website muss von Condor bereits vor der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt werden. Wir können die Ihnen vorstehend eingeräumte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung widerrufen.
c) Es ist Bedingung für Ihre Aufnahme und Teilnahme am Programm, dass Sie die nachstehenden Praktiken weder selbst vornehmen noch dazu Hilfestellung leisten. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung gilt als wesentliche Verletzung dieses Vertrages:
- das Wort "Condor", seine Varianten oder falsche Schreibweisen zu nutzen oder in die Domainnamen Ihrer Website aufzunehmen.
- Condors Website in irgendeiner Art und Weise zu ändern
- den Anschein zu erwecken, dass ein Besucher Ihrer Website in Wirklichkeit die Condor-Website besucht, beispielsweise durch die Benutzung von Frames der Condor-Website ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Condor.
9. Vertragsbeendigung
a) Jede Partei kann zu jeder Zeit einzelne Angebote durch die Streichung ihrer Annahme des entsprechenden Angebots über das Condor-Corporate-Partner-Programm beenden. Die Kündigung eines konkreten Angebots gilt nicht zugleich als Kündigung anderer Angebote.
b)Dieser Vertrag kann von jeder der Vertragsparteien zu jedem beliebigen Zeitpunkt gleichgültig aus welchem Grund gekündigt werden, und zwar nach Ablauf eines Zeitraums von 5 (fünf) Tagen, nachdem sie der anderen Partei und dem Condor-Corporate-Partner-Programm diesen Schritt schriftlich bekannt gegeben haben. Condor ist zudem berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu künden, wenn Sie eine wesentliche Verletzung dieses Vertrages begehen, gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstoßen oder aber wenn Condor einseitig feststellt, dass technische oder betriebliche Angelegenheiten (z.B. Unterbrechungen oder Veränderungen in der online/Internet Technologie) vorliegen, die die Implementierung des Programms negativ beeinflussen. Die Kündigung dieses Vertrages beendet gleichzeitig sämtliche noch nicht abgelaufenen Angebote. Dennoch bleiben sämtliche Zahlungsansprüche und Provisionen, die nach den über sie getroffenen Vereinbarungen auch bei Beendigung dieses Vertrages erhalten bleiben sollen, trotz der Beendigung bestehen.
c) Wir können sämtliche Bedingungen dieses Vertrages jederzeit einseitig abändern, indem wir eine Änderungsmeldung oder einen neuen Vertrag in die Website des Condor-Corporate-Partner-Programms einstellen. Dies können beispielsweise Änderungen im Umfang eventueller Vermittlungsprovisionen, des entsprechenden Bearbeitungsverfahrens, der Zahlungsabwicklung und der Regeln des Programms beinhalten. Diese Änderungen sind verbindlich. Sollte eine Änderung für Sie unannehmbar sein, so haben Sie nur die Möglichkeit, diesen Vertrag zu kündigen. Die Fortsetzung Ihrer Teilnahme am Programm, nachdem wir eine Änderungsmeldung oder einen neuen Vertrag in unsere Website eingestellt haben, gilt als verbindliche Annahme der von uns gemachten Änderungen.
d) Nach Beendigung dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, müssen Sie die Nutzung sämtlicher Links zu unserer Seite, aller Condor Marken, Logos und des sonstigen Materials, das sie von uns oder für unsere Rechnung nach diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Programm erhalten haben, unverzüglich beenden und das Material von Ihrer Website entfernen. Sie sind nur zum Bezug von Vermittlungskommissionen für Verkaufsabschlüsse im Qualifizierenden Vertrieb berechtigt, die während der Gültigkeit dieses Vertrages getätigt worden sind. Die entstandenen Vermittlungsprovisionen werden von uns auch noch nach der Beendigung dieses Vertrages gezahlt, jedoch nur dann, wenn die entsprechenden Verkaufsabschlüsse im Qualifizierenden Vertrieb im Verhältnis zum Kunden nicht storniert werden. Gleichzeitig können wir Ihnen Vermittlungsprovisionen in Rechnung stellen, die wir Ihnen vor Beendigung des Vertrages bereits bezahlt haben, die sich jedoch auf Verkaufsabschlüsse im Qualifizierenden Vertrieb beziehen, die später mit dem Kunden rückabgewickelt werden. Wir sind berechtigt, die letzte Zahlung während eines angemessenen Zeitraums zurückzuhalten, um sicherzustellen, dass die richtige Summe gezahlt wird.
10. Zusicherungen
a) Sie versichern und haften dafür, dass:
- Sie berechtigt sind, diesen Vertrag abzuschließen und die in ihm möglicherweise eingeräumten Lizenzen zu vergeben, und
- das Material, das uns zur Verfügung gestellt oder auf Ihrer Website veröffentlicht wird, (a) keine Rechte Dritter wie Copyrights, Patent- und Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen Eigentumsrechte, Rechte zur Veröffentlichung oder zur Wahrung der Intimsphäre verletzt; (b) nicht gegen geltende Rechtsvorschriften, Gesetze, Satzungen oder sonstige Regelungen verstößt; (c) weder Verleumdungen noch ehrenrührige Behauptungen enthält; (d) nicht anstößig, pornographisch oder obszön ist; (e) gegen keine gesetzlichen Verbote von unlauterem Wettbewerb, Diskriminierung oder Schleichwerbung verstößt; (f) Gewalt verherrlicht oder Hassparolen enthält; (g) keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Alter, Geschlecht, Religion, Nationalität, sexueller Vorlieben oder Behinderung propagiert; (h) keine Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Löschroutinen oder ähnliche schädliche oder löschende Programme enthält; (j) nicht an Banner-Austauschprogrammen teilnimmt.
b) Condor gibt Ihnen gegenüber keinerlei Zusicherungen oder Garantien ab. Dies bezieht sich auch, jedoch nicht ausschließlich auf implizite Garantien für Produkte oder Dienstleistungen, ausdrückliche oder implizite Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich des Programms oder der Angebote, die über das Programm abgesetzt werden, wie auch darauf, dass unsere Website ununterbrochen oder ohne Fehler verfügbar ist. Wir haften ausdrücklich nicht für die Folgen von Unterbrechungen oder Fehlern.
11. Schadensersatz
Jede Vertragspartei verpflichtet sich hiermit, die andere Partei und ihre Partner, Manager, Verantwortlichen, Angestellten und Vertreter im Hinblick auf jegliche Haftung, Ansprüche, Verluste, Schäden, Verletzungen oder Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtsberatungshonorare) zu entschädigen, zu unterstützen und freizustellen, die von Dritten gegen sie geltend gemacht werden und die auf eine Vertragsverletzung oder geltend gemachte Verletzung der in diesem Vertrag gemachten Zusicherungen oder Verpflichtungen zurückzuführen sind.
12. Haftungsbeschränkung
Keine der Parteien haftet gleich unter welchen Umständen gegenüber der jeweils anderen Partei für direkte, indirekte oder besondere Verluste von Einkünften, Gewinnen oder Daten, noch für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, und zwar selbst dann nicht, wenn sie zuvor über die Möglichkeit des Eintretens solcher Schäden informiert worden ist. Gleichzeitig bleibt die Gesamthaftung von Condor im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dem Condor-Corporate-Partner-Programm auf den Gesamtbetrag der Vermittlungsprovisionen beschränkt, die Ihnen im Rahmen dieses Programms gezahlt worden sind oder noch zur Zahlung anstehen.
13. Allgemeine Bestimmungen
a)Jede Partei tritt als unabhängiger Anbieter auf und ist nicht berechtigt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu verpflichten oder zu binden. Durch diesen Vertrag (wie auch durch die einzelnen Angebote) entstehen insbesondere keine Gesellschaften, Joint Ventures, Vertretungs-, Franchise-, Handelsvertreter- oder Arbeitsverhältnisse zwischen den Parteien. Die Parteien dürfen weder auf ihrer Website noch anderweitig Erklärungen abgeben, die bei vernünftiger Betrachtung diesem Abschnitt widersprechen.
b) Sie erkennen hiermit an, dass Sie diesen Vertrag gelesen und verstanden haben und dass Sie mit ihm in allen Einzelheiten einverstanden sind. Sie sind damit einverstanden, dass wir zu jeder Zeit (direkt oder indirekt) Kundenkommissionen zu Bedingungen verlangen können, die von den in diesem Vertrag vereinbarten abweichen, oder Websites betreiben können, die der Ihren ähnlich sind oder mit dieser im Wettbewerb stehen. Sie haben selbstständig abgeschätzt, ob es für Sie wünschenswert ist, an diesem Programm teilzunehmen und verlassen sich auf keine anderen Zusicherungen, Garantien oder Erklärungen als diejenigen, die in diesem Vertrag enthalten sind.
c) Von diesem Vertrag können mehrere Exemplare unterzeichnet werden; alle zusammen bilden ein und dieselbe Urkunde. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Abschluss in jeder Form erfolgen kann, die den Parteien für geeignet erscheint.
d) Die Vereinbarungen dieses Vertrages sind als voneinander unabhängig und getrennt anzusehen. Keine Vereinbarung wird dadurch beeinträchtigt oder unwirksam, dass eine oder mehrere andere Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sind. Sie dürfen Ihre Stellung als Partei dieses Vertrages weder auf gesetzlichem Wege noch in sonstiger Weise ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis an Dritte übertragen. Mit dieser Einschränkung wirkt dieser Vertrag für und gegen die Parteien bindend und ist gegen sie und ihre jeweiligen Nachfolger als Rechtsinhaber bzw. Vertragspartei einklagbar. Sollten wir davon absehen, darauf zu bestehen, dass sie eine der Vereinbarungen dieses Vertrages strikt einhalten, so bedeutet dies keinen Verzicht auf unser Recht, die in Frage stehende oder eine andere Vereinbarung dieses Vertrages später durchzusetzen.
e) ) Billigkeitsantrag. Die Parteien sind darüber einig, dass jede Verletzung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Marken zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen, Handelsbezeichnungen oder hinsichtlich der Vertraulichkeit von Informationen und/oder Kundendaten zu irreparablen Schäden führen kann, für die möglicherweise kein adäquates Rechtsmittel zur Verfügung steht. Deshalb hat im Falle eines Vertragsbruchs oder drohenden Vertragsbruchs in Bezug auf Marken für Waren und Dienstleistungen, Handelsnamen oder Verschwiegenheitspflichten die beschwerte Partei das Recht, neben ihren sonstigen Rechtsbehelfen vor den zuständigen Gerichten auch einen Antrag auf Entscheidung nach Billigkeit zu stellen.
f) Verpflichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten nach Treu und Glauben. Bevor eine der Parteien im Hinblick auf diesen Vertrag ein gerichtliches Verfahren gegen die andere einleitet, verpflichten sich die Parteien, zur Bereinigung aller Streitigkeiten und Ansprüche, die im Hinblick auf diesen Vertrag, die Leistungen der Parteien oder seiner Verletzung entstehen oder sich auf diesen Vertrag beziehen, die Möglichkeit der Schlichtung in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck kann jede Partei, nachdem die informellen Verhandlungen nicht dazu geführt haben, dass die Streitigkeiten oder Ansprüche geklärt worden sind, beantragen, dass von jeder der Parteien ein leitender Angestellten oder ein anderer Angehöriger des Managements benannt wird, der bevollmächtigt ist, seine Partei zu verpflichten. Die benannten Personen werden dann unvoreingenommen zusammentreffen und versuchen, die Streitigkeit oder den Anpruch zu schlichten. Während der Verhandlungen verpflichtet sich jede Partei, Anfragen der anderen auf die Erteilung von - nicht privilegierter und nicht mit der Streitigkeit oder dem Anspruch in Verbindung stehender - Information erfüllen. Diese Vereinbarung ist dann nicht anwendbar, wenn das Ende der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen bereits unmittelbar bevorsteht.
g) Sie erkennen hiermit an, dass die Server, die Ausstattung und der Service von Condor (z.B. Verfolgung und Aufzeichnung) zeitweiligen Änderungen oder Unterbrechungen unterliegen kann, die sich nach vernünftiger Betrachtung der Kontrolle von Condor entziehen. Solche zeitweiligen Unterbrechungen des Service stellen keine wesentliche Verletzung dieses Vertrages dar. Condor wird die wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die in diesem Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen erbringen zu können und zeitweilige Unterbrechungen oder andere Probleme, die sich negativ auf das Programm auswirken, zu beheben.
h. Dieser Vertrag unterfällt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rüsselsheim/Deutschland.
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